Ingenieurbüro Thomas Mertens

Amtlich, im Namen und für Rechnung der GTÜ

Amtliche Prüfungen für Ihr Fahrzeug

Diese Prüfungen führt das Ingenieurbüro Thomas Mertens als Vertragspartner der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung durch: im Namen und für Rechnung der GTÜ.

Suchen Sie Ihren Anlass in der Liste. Darunter steht, welche Prüfung dazu gehört und was Sie mitbringen.

Zur Website der GTÜ (gtue.de)(öffnet in neuem Fenster)

Die Plakette läuft ab

Haupt­untersuchung mit Abgas­untersuchung

§ 29 StVZO

Jedes zugelassene Fahrzeug muss regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Geprüft wird, ob es verkehrssicher ist und den Vorschriften entspricht. Die Abgasuntersuchung gehört dazu und läuft im selben Termin.

Wann es so weit ist, zeigt die Plakette am hinteren Kennzeichen. Ein Pkw muss erstmals nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate. Für Motorräder gelten 24 Monate. Bei Anhängern und Wohnmobilen hängt die Frist vom Gewicht ab.

Bitte mitbringen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bei Umbauten: ABE oder Teilegutachten der geänderten Teile
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Räder, Fahrwerk oder Anbauteile geändert

Änderungs­abnahme

§ 19 Abs. 3 StVZO

Andere Räder, ein tieferes Fahrwerk, ein Spoiler: Viele Umbauten müssen abgenommen werden. Liegt für das Teil ein Teilegutachten vor, prüft der Prüfingenieur den Einbau und bestätigt ihn. Die Abnahme ist unverzüglich nach dem Einbau fällig. Mit der Bescheinigung lassen Sie die Änderung bei der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugpapiere eintragen.

Hat das Teil eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), reicht es oft, die ABE mitzuführen. Fehlt eine nötige Abnahme, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, und nach einem Unfall steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel.

Bitte mitbringen

  • Teilegutachten oder ABE des Teils
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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Umbau ohne Teilegutachten

Einzel­begutachtung

§ 19 Abs. 2 StVZONeu im Angebot

Gibt es für einen Umbau weder ABE noch Teilegutachten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Es darf erst wieder auf die Straße, wenn der Umbau einzeln begutachtet wurde und die Zulassungsbehörde auf dieser Grundlage eine neue Betriebserlaubnis erteilt hat.

Sprechen Sie vor dem Umbau mit uns. Dann wissen Sie, welche Nachweise nötig sind, bevor Sie Geld in Teile stecken.

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Lange abgemeldet, importiert oder selbst gebaut

Vollgutachten

§ 21 StVZONeu im Angebot

Ein Fahrzeug ohne gültige Typgenehmigung braucht vor der Zulassung ein Vollgutachten. Das betrifft Importe von außerhalb der EU, Fahrzeuge, die lange abgemeldet waren und keine Papiere mehr haben, sowie Eigenbauten und Umbauten.

Im Vollgutachten wird geprüft, ob das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften entspricht. Dabei werden die technischen Daten für die Zulassungsbescheinigung ermittelt. Mit dem Gutachten beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde die Einzelbetriebserlaubnis.

Früher durften das nur wenige Prüfstellen. Inzwischen erstellt Thomas Mertens Vollgutachten als Unterschriftsberechtigter des Technischen Dienstes der GTÜ.

Bitte mitbringen

  • alle vorhandenen Fahrzeugpapiere
  • Datenblatt, falls Angaben des Herstellers fehlen
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Lkw, Bus oder schwerer Anhänger im Betrieb

Sicherheits­prüfung

§ 29 StVZO

Schwere Nutzfahrzeuge müssen zwischen zwei Hauptuntersuchungen zusätzlich zur Sicherheitsprüfung. Betroffen sind Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen, Lkw und Zugmaschinen über 7,5 Tonnen sowie Anhänger über 10 Tonnen.

Geprüft werden die Teile, die im Alltag am stärksten verschleißen: Bremsen, Lenkung, Achsen, Räder und Rahmen. Fällig ist die Prüfung in dem Monat, den die Prüfmarke am Fahrzeug zeigt.

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Oldtimer soll das H-⁠Kennzeichen bekommen

Oldtimer­begutachtung

§ 23 StVZO

Das H-Kennzeichen gibt es für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, gut erhalten und weitgehend original sind. Ob das zutrifft, klärt die Oldtimerbegutachtung.

Sie besteht aus einer Hauptuntersuchung und der Begutachtung der Hauptbaugruppen: Karosserie, Motor, Bremsen, Lenkung, Räder und Elektrik. Mit dem H-Kennzeichen zahlen Sie eine pauschale Kfz-Steuer und dürfen in Umweltzonen fahren.

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Fahrzeug fährt mit Autogas oder Erdgas

Gasanlagen­prüfung und Gassystem­einbau­prüfung

Nach dem Einbau einer Gasanlage prüft der Prüfingenieur, ob sie fachgerecht eingebaut und dicht ist. Danach steht die Prüfung der Anlage regelmäßig wieder an.

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Taxi, Mietwagen oder Bus im Personenverkehr

Untersuchung nach BOKraft

Für Fahrzeuge, die gewerblich Personen befördern, gilt zusätzlich die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, kurz BOKraft. Die Untersuchung bestätigt, dass Ihr Taxi, Mietwagen oder Bus deren Anforderungen erfüllt.

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Firmenfahrzeuge im Einsatz

UVV-Prüfung

Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften regelmäßig geprüft werden. Wir prüfen Ihre Fahrzeuge und dokumentieren das Ergebnis für Ihre Unterlagen.

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Welche Prüfung steht an?

Nennen Sie uns Fahrzeug und Anlass. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen nötig sind und an welchem Standort geprüft wird.